Aktuelles

- Betroffene Unternehmen sollten ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen können
- Ferner sollten bei allen kommunalen Steuern den betroffenen Gewerbetreibenden die Möglichkeit einer Stundung von Steuerzahlungen eingeräumt werden
- Auch bei Vollstreckungsmaßnahmen sollte es die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen

In diesem Zusammenhang plädieren Floßdorf und Weschke auch für einen Erlass der Stundungszinsen für die betroffenen Firmen.