• Donnerstag, 27 Januar 2022

Gestern wurde - im Rahmen der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses der Stadt Düren - nachfolgende gemeinsame Resolution der demokratischen Parteien verabschiedet.
Resolution:
Das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln, sind grundrechtlich geschützt und für eine demokratisch und pluralistisch verfasste Gesellschaft unerlässlich.
Als demokratische Parteien setzen wir uns ausdrücklich dafür ein, dass jeder Bürger von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung sowie seinem Recht auf friedliche Versammlung Gebrauch machen kann.

Aktuell werden auch in Düren als „Montags-Spaziergänge" bezeichnete Protestaktionen gegen die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Diese Veranstaltungen können, wenn sie nicht angemeldet werden, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Auch werden regelmäßig Verstöße gegen geltende Corona Schutzmaßnahmen festgestellt, wenn etwa Mindestabstände nicht eingehalten bzw. Schutzmasken nicht getragen werden. Damit gefährden die Teilnehmer solcher Veranstaltungen sich und andere.
Dies erfüllt uns ebenso mit Sorge wie der Umstand, dass die im ganzen Bundesgebiet stattfindenden Corona-Proteste von Personen bzw. Gruppierungen aus dem extremistischen Lager -teils verdeckt, teils offen - unterwandert und im Sinne ihrer eigenen Ideologie zu Protestveranstaltungen gegen unseren Staat und seine gesetzliche Ordnung umgedeutet werden. Dies können und werden wir nicht hinnehmen.
Die Dauer der Pandemie und die zu ihrer Eindämmung bzw. Überwindung getroffenen Maßnahmen gehen unweigerlich mit teils erheblichen Belastungen und Einschränkungen der persönlichen Freiheit einher.
Wir als demokratische Parteien appellieren dennoch an alle Bürgerinnen und Bürger, die ihrer Sorge wegen der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auf öffentlichen Versammlungen Ausdruck verleihen wollen:
Lassen Sie es nicht zu, dass extreme und verfassungsfeindliche Personen und Gruppen Protestveranstaltungen für ihre eigenen Ziele missbrauchen. Distanzieren Sie sich von verfassungsfeindlichen Personen und Gruppierungen. Lassen Sie sich nicht vereinnahmen.
Halten Sie bei Veranstaltungen die versammlungsrechtlichen und coronaschutzrechtlichen Bestimmungen ein.
Die Äußerung einer abweichenden Meinung im Rahmen eines friedlichen Protests spaltet die Gesellschaft nicht, Hass und Hetze schon.