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Durch ein neues Förderprogramm des Landes NRW ist es möglich, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Beitragspflicht um etwa 50% zu entlasten. Voraussetzung sind die Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes sowie verbindliche Anwohnerversammlungen mit der Vorstellung mehrerer Ausbaualternativen. Sind diese Bedingungen erfüllt, gewährt das Land einen Zuschuss zur Ausbaumaßnahme. „Wir plädieren dafür, unsere Satzung so schnell wie möglich zu überprüfen und an das neue Landesrecht anzupassen, damit auch unsere Beitragspflichtigen im Falle des Falles in den Genuss der neuen Landesförderung kommen“, so CDU-Vorsitzender Thomas Floßdorf und Fraktionschef Stefan Weschke. Dazu gehört für die beiden CDUPolitiker auch, den jetzt möglichen voraussetzungslosen Stundungsanspruch und die Möglichkeit einer Verrentung der Beitragspflicht bürgerfreundlich in das Ortsrecht umzusetzen.