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Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Die Fördersumme wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich gilt: Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mind. 200 Euro bis max. 1.500 Euro. Der Mindestinvestitionsbetrag für die Summe aller Maßnahmen liegt bei 2.000 Euro. Auf einen besonders wichtigen Punkt weist Thomas Rachel hin: "Die Förderung muss vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden".

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.kfw.de/einbruchschutz