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Thomas Rachel: Rechtliche Rahmenbedingungen für Ehrenamt verbessert

Bisher war es möglich, dass Vereinsvorstände der Gefahr ausgesetzt waren, unter bestimmten Umständen mit dem Privatvermögen zur Haftung herangezogen zu werden. „Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf gesehen. Ein neues Gesetz ändert dies“, erklärt der Bundestagsabgeordnete des Kreises Düren Thomas Rachel (CDU).

„Künftig müssen ehrenamtliche Vereinsvorstände nur noch bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln haften“, erläutert Thomas Rachel. So haben Bundestag und Bundesrat eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereins- und Stiftungsvorstände und für diejenigen beschlossen, die ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhalten. Das Gesetz liegt dem Bundespräsidenten gerade zur Unterschrift vor. Danach wird es in den kommenden Tagen in Kraft treten. „Mit der Neureglung bei der Haftung verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ehrenamtler in den Vereinen“, freut sich der Christdemokrat.

„In den Vereinen wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Unser Ziel ist es, das Engagement der Menschen, die sich selbstlos und mit viel Herz für die Gemeinschaft einsetzen, zu unterstützen und zu fördern“, betont Thomas Rachel.